Bürgerportal für Stuttgart Untertürkheim
Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, müssen im Stadtgebiet Bäume gefällt werden.
Bereits am 30. Juni dieses Jahres beschädigten starke Winde viele Gehölze. Darüber hinaus wurden durch den frühzeitigen Wintereinbruch Ende Oktober die Bäume stark vom zusätzlichen Gewicht der Schneelast beansprucht, was wieder zu zahlreichen Schäden führte.
Nach dem Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg §43 “Allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere“ ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September im Allgemeinen verboten, unter anderem Bäume, Hecken und Gebüsche zu fällen, zu roden oder erheblich zu beeinträchtigen.
Klar kann man den Plan fassen das Leben einfach selber zu beenden. Zu Tode hungern und dursten geht recht einfach, selbst Pflegeheime hindern Sie nicht wirklich daran. Man wird sie evtl. sogar unterstützen und die Schmerzmittel erhöhen. Das geht abe.....
mehr Infos