Manegenzirkus muss strenge Auflagen beachten

Heute Vormittag hat sich die Artistengruppe der Gebrüder Weisheit in Stuttgart niedergelassen.





Gegenüber der Stadt war der Auftritt des Zirkus
Hot Afrika ursprünglich lediglich als Hochseilshow angemeldet und
dargestellt worden. Der Zirkus sollte ab dem 2. bis zum 21. September auf
dem Killesberg auftreten.


Unter diesen Voraussetzungen wurde von der Stadt ein Mietvertrag über den
Parkplatz P3 an der Maybachstraße abgeschlossen. Nachdem deutlich wurde,
dass der Zirkus mit Tieren auftreten würde und nicht alle hierzu
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorlagen, wurde dieser
Mietvertrag wieder gekündigt.


Parallel dazu hat das Amt für öffentliche Ordnung dem Zirkus untersagt,
dass dieser mit seinen Tieren nach Stuttgart reist. Das Verwaltungsgericht
hat auf einen Antrag nach Paragraph 80 Abs. 5 der
Verwaltungsgerichtsordnung die aufschiebende Wirkung dieses Bescheides
wiederhergestellt. Aufgrund dieses Beschlusses kann die Anordnung derzeit
nicht durchgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Zirkus
jedoch enge Auflagen für die Unterbringung der Tiere (u. a. Elefanten)
verordnet. Die Versäumnisse, die bei den vergangenen Gastspielen des Zirkus
in Baden-Württemberg aufgetreten sind, wurden vom Amt für öffentliche
Ordnung aufgegriffen und vom Verwaltungsgericht in Form von strengen
Auflagen bestätigt. Das gewünschte Auftrittsverbot konnte bei Gericht
leider nicht durchgesetzt werden.


Die tierschutzrechtlichen Überprüfungen werden von Veterinären der Stadt
mit externen Experten (Wilhelma) durchgeführt. Diese Überprüfung wird
voraussichtlich morgen stattfinden. Ob überhaupt ein Zirkusbetrieb
durchgeführt werden kann, hängt u.a. davon ab, ob die vom Gericht
verordneten Auflagen erfüllt werden.


Bereits am Freitag hat das Amtsgericht Stuttgart zivilrechtlich
entschieden, dass ein wirksamer Vertrag zwischen dem Zirkusbetreiber und
dem städtischen Tiefbauamt nicht zustande gekommen ist. Somit hat der
Zirkus den städtischen Platz heute ohne gültigen Mietvertrag eingenommen.
Mitarbeiter des Tiefbauamtes waren vor Ort und haben den Zirkusbesitzer auf
die fehlende Rechtsgrundlage aufmerksam gemacht. Weitere rechtliche
Schritte werden in Erwägung gezogen.


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